Hansestadt
Wismar
Fuehrerscheinklassen / Antragstellung
B
Fahrzeugart
Pkw und kleine Lkw mit einer zulaessigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
(nicht mehr als acht Sitzplaetze ausser Fahrersitz)
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhaenger mit einem Gesamtgewicht von hoechstens 750 kg
mitgefuehrt werden.
Anhaenger über 750 kg zulaessigen Gesamtgewicht duerfen nur dann mitgefuehrt werden, wenn das
zulaessige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht uebersteigt.
Erteilungsvorraussetzungen / Befristung / Einschluesse
Vorbesitz einer Fahrlaubnis keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis keine Befristung |
Befristung der Führerscheinkarte 15 Jahre |
Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre * |
Einschluss der Klassen L und AM |
Ärztliche Untersuchung nein, nur Sehtest |
* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis
waehrend oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung
BE
Fahrzeugart
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhaenger oder
Sattelanhaenger bestehen, sofern das zulaessige Gesamtgewicht des Anhaengers oder Sattel-
anhaengers 3500 kg nicht uebersteigt.
Erteilungsvorraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis keine Befristung |
Befristung der Führerscheinkarte 15 Jahre |
Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre * |
Einschluss der Klassen keine |
Ärztliche Untersuchung nein, nur Sehtest |
* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis
während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahreausbildung
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Klasse BE kann beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist. Sie kann aber auch gemeinsam
mit der Klasse B beantragt werden. Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen
des Mindestalters gestellt werden.
Der Antrag kann in der Fahrschule ausgefüllt werden und wird dann an die Behörde weitergeleitet.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Erforderliche Antragsunterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung) 45 x 35 mm im Hochformat
- Sehtestbescheinigung bzw. Zeugnis eines Augenarztes ( beide dürfen nicht älter als zwei Jahre sein )
- Nachweis über die Teilnahme an eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Copyright@FS Birgit Barowski