Ausbildung

Fuehrerscheinklassen / Antragstellung

B

Fahrzeugart


Pkw und kleine Lkw mit einer zulaessigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg

(nicht mehr als acht Sitzplaetze ausser Fahrersitz)


Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhaenger mit einem Gesamtgewicht von hoechstens 750 kg

mitgefuehrt werden.


Anhaenger über 750 kg zulaessigen Gesamtgewicht duerfen nur dann mitgefuehrt werden, wenn das

zulaessige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht uebersteigt.


Erteilungsvorraussetzungen / Befristung / Einschluesse

Vorbesitz einer Fahrlaubnis

keine Klasse erforderlich

Befristung der Fahrerlaubnis

keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

 Mindestalter

 18 Jahre, 17 Jahre *

Einschluss der Klassen

L und AM

Ärztliche Untersuchung

nein, nur Sehtest

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis

    waehrend oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung

 BE

Fahrzeugart


Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhaenger oder

Sattelanhaenger bestehen, sofern das zulaessige Gesamtgewicht des Anhaengers oder Sattel-

anhaengers 3500 kg nicht uebersteigt.


Erteilungsvorraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

Klasse B erforderlich

Befristung der Fahrerlaubnis

keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

Mindestalter

18 Jahre, 17 Jahre *

Einschluss der Klassen

keine

Ärztliche Untersuchung

nein, nur Sehtest


* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis

    während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahreausbildung


  Zeitpunkt der Antragstellung

 

  Die Klasse BE kann beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist. Sie kann aber auch gemeinsam

  mit der Klasse B beantragt werden. Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen

  des Mindestalters gestellt werden.

  Der Antrag kann in der Fahrschule ausgefüllt werden und wird dann an die Behörde weitergeleitet.

  Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.


  Erforderliche Antragsunterlagen


  - Personalausweis oder Reisepass

  - aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung) 45 x 35 mm im Hochformat

  - Sehtestbescheinigung bzw. Zeugnis eines Augenarztes ( beide dürfen nicht älter als zwei Jahre sein )

  - Nachweis über die Teilnahme an eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der

    Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe. 

Copyright@FS Birgit Barowski